Über mich

Frau Korn berät nationale und internationale Mandanten im Hinblick auf internationales Recht, deutsches Recht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Einwanderungsrecht (German American Lawyer Los Angeles) Frau Korn hat aufgrund ihrer Zulassung in Deutschland und in Kalifornien die Möglichkeit Mandanten im deutschen und im U.S./kalifornischen Recht zu beraten. Die Fähigkeit Mandanten in ihrer Muttersprache über die Rechtsvorschriften nach deutschem oder U.S./kalifornischem Recht beraten zu können ist für die Mandanten von Frau Korn oft ein wichtiger Faktor.

Frau Korn hat über einen Zeitraum von 18 Jahren durch ihre Tätigkeit in Köln, Berlin, einer Prozessrechtskanzlei in Los Angeles, und im Rahmen ihrer eigenen Kanzlei seit 2009 Erfahrung im Bereich Medien- und Unterhaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Einwanderungsrecht, sowie in komplexen nationalen und internationalen Geschäftsprozessen und Verhandlungen über Körperverletzungen und im Bereich Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz erlangt.

Frau Korn hat ihre Ausbildung im Medienrecht und im Europäischen Recht an der Verwaltungshochschule in Speyer erhalten.

Frau Korn hat ein umfangreiches Netzwerk von Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, und Immobilienmaklern um auf die Ziele und Bedürfnisse der Mandanten eingehen zu können.

Ausbildung

  • 2. Staatsexamen, 2001
  • 1. Staatsexamen, 1998
  • Anwaltsexamen und Zulassung in Kalifornien, 2005
  • Notar (in Kalifornien), 2018

Zulassungen

  • Amtsgericht, Deutschland
  • Oberster Gerichtshof, Kalifornien
  • Landgericht Kalifornien, (Central District)

Professionelle Mitgliedschaften

  • Anwaltskammer Berlin
  • Anwaltskammer Kalifornien