Wiedereinbürgerung

Wiedereinbürgerung

PKorn Law assistiert Ihnen bei den Prozess ihre deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.

  • Haben Sie nach dem 1. Januar 2000 die U.S. Staatsbürgerschaft angenommen ohne vorher den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft (Beibehaltungsurkunde) zu stellen? Wenn JA, haben Sie per Gesetz automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren.
  • Es gibt eine 12-Jahresfrist AB Annahme der U.S. Staatsbürgerschaft innerhalb der Sie einen Antrag auf Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen können.

Kontaktieren Sie uns unter 310-361-8582 oder per E-Mail pkorn@germanamericanlawyer.com, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Hierbei evaluieren wir ob Sie die Voraussetzung für den Antrag auf Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen, erklären Ihnen den gesamten Prozess und besprechen alle anfallenden Kosten.