Beibehaltungsgenehmigung

Beibehaltungsgenehmigung

PKorn Law assistiert Ihnen bei dem Prozess zur Bewahrung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft, bevor Sie sich für die U.S. Staatsbürgerschaft bewerben.

Bevor Sie sich für die Einbürgerung bewerben und bei der Vereidigung zum U.S. Staatsbürger eingeschworen werden, seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie automatisch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass verlieren, sofern Sie keine Beibehaltungsurkunde haben.

  • Sind Sie deutscher Staatsbürger und besitzen die Green Card für 3 Jahre (erhalten durch Heirat) oder 5 Jahre (erhalten durch die Arbeit)?
  • Leben Sie bereits mehr als 20 Jahre in den USA?
  • Haben Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen in Erwägung gezogen U.S. Staatsbürger zu werden?

PKorn Law assistiert Ihnen dabei das Begründungsschreiben für den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zu erstellen, leitet Sie durch das gesamte Verfahren, und sorgt dafür, dass Sie die Beibehaltungsurkunde in den Händen halten, bevor Sie sich für die U.S. Staatsbürgerschaft bewerben. Bis heute hat PKorn Law eine 100%-ige Erfolgsrate.

Gerne bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch (ca. 30 Minuten) an. Dieses kann per Telefon, Facetime, Skype oder auch in persönlich erfolgen, je nach Präferenz und Aufenthaltsort – das Büro von PKorn Law ist in Los Angeles, Kalifornien, wir arbeiten aber mit Mandanten aus allen U.S. Staaten. Während des Beratungsgespräches erklären wir Ihnen das Verfahren, sowie die Voraussetzungen für den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft, und evaluieren, welche Begründung in Ihrem Fall erfolgsversprechend sein könnte. Weiter besprechen wir den gesamten Antragsprozess und alle daran gebundenen Kosten.

Kontaktieren Sie uns unter 310-361-8582 oder via E-Mail pkorn@germanamericanlawyer.com, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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